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Allgemeine Geschäftsbedingungen des KST Tonstudio/CDDruck24

1. Gültigkeit:

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen des KST Tonstudios  an den Kunden. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne das es dazu eines erneuten Hinweises auf diese AGB bedarf. Sie gelten voll inhaltlich, außer in den Punkten, die aufgrund einer Auftragsbestätigung im Einzelfall abweichend vereinbart und von KST Tonstudio  schriftlich bestätigt wurden. Sofern nicht ausdrücklich in einzelnen Punkten anerkannt, wird den Geschäftsbedingungen des Kunden hiermit ausdrücklich widersprochen und werden diese nicht anerkannt.

2. Leistungen:

KST Tonstudio  garantiert für gelieferte Produkte und Leistungen  die Eigenschaften, die in der Auftragsbestätigung zugesagt wurden. KST Tonstudio  garantiert keinerlei darüber hinausgehende Eigenschaften, Qualität oder Merkmale, oder die Eignung des Produktes für eine bestimmte Verwendung, selbst wenn dies aufgrund der Ausführung vermutet werden könnte.

3. Patente, Lizenzen und Rechte:

Der Kunde garantiert, dass er an den zur Fertigung übergebenen Materialien oder für die gewünschte Ausführung alle erforderlichen (musikalischen, textlichen oder grafischen) Urheber- und Nutzungsrechte und/oder alle anderen erforderlichen Lizenz- oder Markennutzungsrechte besitzt bzw. die erforderliche Genehmigung Dritter eingeholt hat, und muß dies auf Anforderung in geeigneter Form nachweisen. KST Tonstudio  ist nicht dafür verantwortlich zu prüfen, ob durch Produkt und Ausführung etwaige Rechte Dritter verletzt werden könnten und führt derartige Prüfungen auch nicht durch. Der Kunde haftet zur Gänze für alle aus etwaigen Verletzungen entstehenden Forderungen und sonstige Ansprüche Dritter, und hält KST Tonstudio  daraus in vollem Umfang schad- und klaglos, inklusive des Aufwandes bei KST Tonstudio  zur Klärung und Abwendung.

4. Daten:

Für die Sicherung und Richtigkeit der angelieferten Daten ist der Kunde selbst verantwortlich. Jede Haftung und jedweder Schadensersatz ist gegenüber der KST Tonstudio  ausgeschlossen.

5. Angebote, Auftragsbestätigung, Liefertermin:

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Basis des Geschäftes ist die Auftragsbestätigung, das Geschäft wird demgemäß abgewickelt, wenn dem Text der Auftragsbestätigung nicht binnen 24 Stunden widersprochen wird. Zugesagte Liefertermine sind Richttermine ab Werk, und anhängig von der zeitgerechten Lieferung benötigter Unterlagen und Vormaterialien, Lizenznachweis gem. 3, sowie dem Eingang vereinbarter Vorauszahlungen oder Sicherstellungen seitens des Kunden oder Dritter. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Verzug erst nach setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben. Ersatzansprüche aus Lieferverzug bestehen gegenüber KST Tonstudio  nur, soweit dieser grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen ist.

6. Annullierungskosten:

Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann das KST Tonstudio  unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

7. Lieferungen:

Wenn nicht anders vereinbart, erfolgen Lieferungen grundsätzlich ab Landau. Die Gefahr geht mit Absendung an den Kunden über. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Lasten des Kunden.

Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand abzunehmen. Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, so kann das  KST Tonstudio  nach einer Fristsetzung zur Abnahme von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

8. Eigentumsvorbehalt:

Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Haupt- und Nebenforderungen vollständig Eigentum des KST Tonstudios .

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist KST Tonstudio  zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt, der Kunde zur Herausgebe verpflichtet.

Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch KST Tonstudio  gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetztes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch KST Tonstudio  schriftlich erklärt wurde.

Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt darüber hinaus folgendes:

Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt jedoch bereits alle Forderungen in Höhe des zwischen KST Tonstudio  und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Bearbeitung verkauft wird. Zur Einziehung der Forderung ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von KST Tonstudio , die Forderung selbst einzuziehen bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sich KST Tonstudio  die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, so kann KST Tonstudio  verlangen, dass der Kunde die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekann tgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen herausgibt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Kunden wird stets für KST Tonstudio vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, KST Tonstudio  nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt KST Tonstudio  das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

Werden die Liefergegenstände mit anderen, nicht KST Tonstudio  gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt KST Tonstudio  das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für KST Tonstudio .

Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde KST Tonstudio  unverzüglich davon zu benachrichtigen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das Eigentum von KST Tonstudio  hinzuweisen.

KST Tonstudio  verpflichtet sich, die zustehende Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als der Wert der Sicherheiten, den Wert der zu sichernden Forderung um mehr als 20% übersteigt.

9. Mängelrügen:

Lieferungen sind sofort nach Erhalt auf Ordnungsmässigkeit zu prüfen. Bei Nichterhalt einer Sendung ist KST Tonstudio  spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich zu informieren. Sichtbare Mängel und Mengenabweichungen müssen dem Verkäufer längstens binnen 8 Tagen nach Wareneingang am Bestimmungsort schriftlich unter genauer Angabe des Mangels und Verweis auf Rechnungsnummer zur Kenntnis gebracht werden. Verspätete Mängelrügen können nicht anerkannt werden. Verborgene Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung ebenso gemeldet werden, wobei hierbei eine Ausschlußfrist von 6 Monaten nach Erhalt der Ware gilt. Bei anerkannten Mängeln bietet KST Tonstudio  entweder Ersatz durch gleichwertige Ware, oder Rücknahme und Gutschrift. Jedwede Schadensersatzforderung, die über Rücknahme einer gesamten Sendung und vollständiger Gutschrift hinaus geht, ist prinzipiell und in jedem Fall ausgeschlossen oder, im Falle gesetzlich verpflichtender anderer Regelungen, begrenzt mit dem im Gesetz vorgeschriebenen minimalsten Schadensersatz. Der Kunde ist verpflichtet, falsche oder mangelhafte Ware unmittelbar, spätestens aber 8 Tage nach Mängelrüge, bzw. innerhalb der dafür gesetzlich vorgesehenen Fristen an KST Tonstudio  zu retournieren. Kommt er dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nach, entfällt die Gewährleistungspflicht automatisch. Mängelrügen entbinden den Kunden nicht, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber KST Tonstudio  nachzukommen.

10. Bezahlung:

Soweit nicht anders vereinbart, sind sämtliche Rechnungen per Vorauskasse ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist KST Tonstudio , unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens berechtigt, Verzugszinsen von 12 % p.A., Spesen pro Mahnung und alle Eintreibungskosten in Rechnung zu stellen. Zahlungen werden immer auf die älteste Forderung und dann zuerst auf Kosten und Zinsen, danach auf die Hauptforderung angerechnet. Die Firma KST Tonstudio  ist berechtigt, gegen die Forderungen des Vertragspartners mit allen Forderungen aufzurechnen, die der Firma KST Tonstudio  zustehen. Die Firma KST Tonstudio  ist weiter berechtigt, mit ihren Forderungen Gegenforderungen aufzurechnen, die dem Vertragspartner zustehen.

11. Folgen des Zahlungsverzuges:

Bei Zahlungsverzug ist KST Tonstudio  berechtigt, alle auch bereits zugesagten Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Haupt- und Nebenforderungen zurückzuhalten. Bei oder nach Zahlungsverzug erfolgen Lieferungen nur mehr gegen Vorauskasse. Auch sonstige, mit dem Kunden vereinbarte Sonderkonditionen werden bei Zahlungsverzug gegenstandslos. Bei Zahlungsverzug kann KST Tonstudio  auch jederzeit seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen und von KST Tonstudio  gefertigte Ware bis zu dem Ausmaß zurückholen und selbst verwerten, bis aus dieser Verwertung alle offen Haupt- und Nebenforderungen abgedeckt sind. Weiters verpflichtet sich der Kunde im Falle des Zahlungsverzuges KST Tonstudio  alle dadurch verursachten vor- und außergerichtlichen Beitreibungskosten zu erstatten.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechte:

Bei allen aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Firmensitz von KST Tonstudio  zuständig ist. KST Tonstudio  ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß des Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

13. Schlußbestimmung:

Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

 

 

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Prof. Dr. Dieter Kugelmann | Hintere Bleiche 34 | 55116 Mainz
Tel. 06131 208-2449 | Fax 06131 208-2497
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